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Jagdschein Niedersachen


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Diensten Onderwijs
Developer: Bjoern Ruehle
Gratis

Wenn Sie ein Hobbyjäger werden möchten, dann ist es für Sie interessant, einen Jagdschein zu erwerben, denn ohne einen Jagdschein können Sie nicht zum Jagen zugelassen werden. Für das Jagen muss man in Deutschland einen Jagdschein besitzen. Das Bestehen der Jagdprüfung nennt man Grünes Abitur. Man darf erst an der Jagdprüfung teilnehmen, wenn man 16 Jahre und sechs Monate alt ist. Für diese Jugendlichen gibt es den Jugendjagdschein. Mit diesem darf man die Jagd in Begleitung eines Erziehungsberichtigen mit Jagderfahrung ausüben. Erst im Alter von 18 Jahren darf man dann mit entsprechendem Begehschein oder Jagdgenehmigung selbst zur Jagd gehen und muss sich nicht begleiten lassen. Der Jugendjagdschein wird in einen Volljagdschein umgewechselt. Man darf in diesem Alter aber noch nicht an Gesellschaftsjagden teilnehmen. Folgende Bedingungen müssen Sie beim Erwerb eines Jagdscheins erfüllen:
Die Jagdprüfung setzt bei allen Beteiligten ein tiefgreifendes Wissen über das Wild, den Wald und die Jagd voraus. Eine umfangreiche Vorbereitung ist wichtig.

Örtliche Jägerschaften bieten meistens Vorbereitungslehrgänge zum Erwerb des Jagdscheins an. Dort lernt man an ein bis zwei Abenden pro Woche. Eine Übersicht der Jägerschaften in Niedersachsen können Sie bei der Landesjägerschaft in Niedersachsen erhalten. Schießübungen an Schießanlagen bereiten auf den sicheren Umgang mit der Waffe vor. Für die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang wird eine Gebühr erhoben, die an die Jägerschaft zu entrichten ist. Man muss sich bei der Unteren Jagdbehörde zur Jägerprüfung anmelden. Hier zählt die Untere Jagdbehörde am Wohnsitz des Teilnehmers. Die Preise hierfür erhalten Sie auf Anfrage. Häufig ist es so, dass man ohne Vorbereitungslehrgang nicht an der Prüfung teilnehmen kann.

Wenn Sie sich zur Schießprüfung gemeldet haben, dann wird der sichere Umgang mit Büchse und Flinte geübt. Mangehafte Ergebnisse können hierbei nicht ausgeglichen werden.
Schriftlich werden folgende Bereiche geprüft:
1. Tiere unter dem Jagdrecht und andere Tiere im Wald
2. Jagd- und Fangeräte
3. Schutz des Waldes, Pflege der Waldtiere und Jagd
4. Umgang mit dem Jagdgut inklusive Krankheiten, Hundewesen und Gebräuchen
5. Jagdrecht und ähnliches

Die Prüfung selbst ist ein Multiple Choice Test mit 20 Fragen pro Fachgebiet. Die Prüfung ist geregelt in der VO Jäger- und Falknerprüfung. Mit bestandener Prüfung kann man bei der Unteren Jagdbehörde einen Schein zum Jagen ausgestellt bekommen. Nach drei Jahren ist es gestattet, ein eigenes Revier zu pachten.